Auslandsaufenthalt

Wer beruflich ins Ausland, insbesondere in außereuropäische Gebiete reisen muss, sollte alle erforderlichen Impfungen aufweisen.

Wer insgesamt oder mehr als 3 Monate im Jahr in klimatisch belastende Gebiete reist, der sollte die Vorsorge Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (früher G 35)durchführen lassen. Hierbei besteht sowohl die Möglichkeit, die Impfungen zu überprüfen zu lassen, als auch durch Untersuchung und Blutentnahme vor Ausreise zu beweisen, dass die Person gesund ausgereist ist.

Nach der Rückkehr sollte eine sog. Rückkehrer-Vorsorge durchgeführt werden, um den Nachweis zu führen, dass die Person gesund zurück ist, bzw. dass sich noch Hinweise auf durchgemachte Erkrankungen finden lassen, die für einen Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft Voraussetzung ist.